Dem Frontmann der britischen Punk-Rap-Band Bob Vylan wurde aufgrund seiner pro-palästinensischen Aussagen unlängst die Einreise nach Deutschland verweigert. Er wurde am Berliner Flughafen festgehalten und schließlich zurück nach England abgeschoben.
Die Bundespolizei begründete die Einreiseverweigerung des Sängers am 15. Juni mit seinem Auftritt beim Glastonbury Festival im vergangenen Jahr, wo er den Sprechchor „Death, death to the IDF“ („Tod, Tod der IDF“ – der israelischen Armee) angestimmt hatte.
Ende Juli hoben die Behörden das Einreiseverbot gegen den Sänger, der mit bürgerlichem Namen Pascal Robinson-Foster heißt, in einem entsprechenden Schreiben wieder auf, verweigerten jedoch jede Auskunft darüber, warum die Maßnahme aufgehoben wurde; oder wie die Entscheidung über das Einreiseverbot zustande gekommen war.
Die polizeiliche Akte zu Robinson-Foster, die The Intercept vorliegt, wirft ihm vor, antisemitische Narrative und Hamas-Propaganda zu verbreiten, die zur „Radikalisierung einzelner Bevölkerungsgruppen“ beitragen und terroristischen Gruppen oder Einzelpersonen als „ideologische Begründung“ dienen könne.
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Zudem heißt es, Robinson-Foster stelle „eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ in Deutschland dar. Seine Einreise würde dem internationalen Ansehen sowie der Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik „erheblichen Schaden“ zufügen; dadurch entstünde der Eindruck, Deutschland unternehme keine Anstrengungen, „den propagierten Antisemitismus und dazugehörige Aufrufe zur Gewalt, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“.
Detaillierte Fragen zu dem inzwischen aufgehobenen Einreiseverbot beantwortete die Bundespolizei nicht. Sie berief sich dabei auf Belange der öffentlichen Sicherheit und Datenschutz. Auf einen Fragenkatalog zum Entscheidungsprozess hinter der Einreiseverweigerung, ihrer Rechtsgrundlage, zu beteiligten Behörden sowie zu den Gründen der Aufhebung der Einreiseverweigerung erklärte Bundespolizei-Sprecher Nikolai Jaletzke gegenüber The Intercept, man äußere sich nicht zu Gefährdungsbewertungen, operativen Maßnahmen oder Abstimmungsprozessen zwischen Behörden.
„Zu behaupten, ich würde eine Gefahr für die nationale Sicherheit Deutschlands darstellen, ist schlicht absurd“, sagte Robinson-Foster The Intercept. „Genauso absurd ist die Behauptung, wir würden Propaganda im Namen irgendeiner verbotenen Organisation verbreiten.“
Bob Vylans Auftritt beim Glastonbury Festival sorgte weltweit für Aufmerksamkeit. Er kam zu einem Zeitpunkt, als immer mehr Kulturschaffende begannen, sich öffentlich gegen die Zerstörung Gazas durch Israel auszusprechen. Der Auftritt – insbesondere der Sprechchor „Death, death to the IDF“ – wurde von Politiker, darunter dem damaligen britischen Premierminister Keir Starmer, sowie von mehreren pro-israelischen jüdischen Organisationen scharf verurteilt. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein bezeichnete den Auftritt als „Hass und Hetze“ und rief Konzert- und Festival-Veranstalter in Deutschland dazu auf, Bob Vylans Konzerte abzusagen.
Kurz nach dem Glastonbury-Auftritt waren Robinson-Foster und seinem Bandkollegen Wade Laurence George Visa für ihre Einreise in die USA entzogen worden. Deutschland ist jedoch das erste Land, das einem Mitglied der Band die Einreise verweigert und ihn abgeschoben hat.
Die The Intercept vorliegenden Dokumente betreffen ausschließlich die Umsetzung des Einreiseverbots – nicht den dahinter liegenden Entscheidungsprozess. „Unsere Position ist simpel“, sagte Alexander Gorski – der deutsche Anwalt, der Robinson-Foster vertritt. „Es gibt ein verfassungsmäßiges Recht darauf, die Akte zu kennen, auf deren Grundlage eine solche Entscheidung getroffen wird.“
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Nach Robinson-Fosters Abschiebung stellte Gorski beim Bundespolizeipräsidium Potsdam einen Antrag auf Löschung der Einreisesperre aus dem Nationalregister sowie auf Einsicht in die zugrundeliegenden Akten. Kurze Zeit später hob die Bundespolizei das Einreiseverbot wieder auf – ohne jedoch zu erklären, warum. In dem zweiseitigen Schreiben, das The Intercept ebenfalls vorliegt, heißt es lediglich, dass dem Antrag stattgegeben wird und keine weitergehenden Informationen erteilt werden könnten.
„Natürlich ist es gut, dass das Einreiseverbot aufgehoben wurde“, sagte Gorski The Intercept. „Aus rechtsstaatlicher Sicht ist es jedoch hochproblematisch, wenn jemand wegen einer politischen Äußerung, die keinen Straftatbestand erfüllt, an der Einreise gehindert wird – und ihm anschließend noch der Zugang zu den zugrunde liegenden Akten verweigert wird.“
Gorski legte daraufhin formell Widerspruch ein, um Einsicht in interne Akten zu erhalten, die zur Verhängung des Einreiseverbots führten. Robinson-Foster habe ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher rechtlichen Grundlage ihm die Einreise nach Deutschland verweigert wurde. Nicht nur, um die Rechtmäßigkeit des Vorgangs überprüfen zu können – sondern auch, um zu verstehen, welches Verhalten die deutschen Behörden zukünftig als Grundlage für eine Einreiseverweigerung ansehen.
„Wenn ein Künstler sich an das Gesetz halten will, muss er wissen, was die Regeln sind“, so Gorski.
Bislang ist unklar, wie es dazu kam, dass ein britischer Musiker, dem weder in England noch in Deutschland eine Straftat zur Last gelegt wird, von deutschen Behörden als Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingestuft wurde. Die britische Polizei hatte entsprechende Ermittlungen zu Bob Vylans Glastonbury-Auftritt Ende letzten Jahres eingestellt und erklärt, es gebe „keine ausreichenden Beweise für eine realistische Aussicht auf eine Verurteilung“.
„Es fehlt nicht an Beweisen, es fehlt an einer Straftat“, sagte Robinson-Foster gegenüber The Intercept. „Die BBC hat den Auftritt übertragen. Man kann ihn sich einfach ansehen.“
Für Gorski steht der Fall paradigmatisch für einen grundlegenden Wandel im Umgang mit deutschem Migrationsrecht gegenüber pro-palästinensischen Stimmen. Letztes Jahr hatte das Land Berlin Abschiebeverfahren gegen vier ausländische Staatsangehörige eingeleitet, die sich an Protesten gegen Israels genozidalen Krieg in Gaza beteiligt hatten.
Gorski argumentiert, die deutschen Behörden würden das Migrationsrecht verstärkt dazu nutzen, um „unerwünschte Stimmen zum Schweigen zu bringen“, indem etwa Kritiker Israels die Einreise verweigern wird – oder indem sie des Landes verweisen werden. Ähnliche Bedenken äußerte zuletzt auch Thomas Oberhäuser, Vorsitzender im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein. Auch Oberhäuser sieht Anzeichen dafür, dass das Migrationsrecht in Deutschland zunehmend für politische Zwecke eingesetzt wird.
Gorski verwies im Gespräch auf frühere Fälle, etwa den Fall des britisch-palästinensischen Chirurgen Ghassan Abu Sitta sowie den Fall des ehemaligen griechischen Finanzministers Yanis Varoufakis. Gorski hat beide in vergleichbaren Verfahren vertreten. In beiden Fällen hatten deutsche Behörden versucht, ihre Einreise zu verhindern, um ihre Teilnahme an pro-palästinensischen Veranstaltungen zu unterbinden.
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Robinson-Foster sagte gegenüber The Intercept, er sei im Juni privat nach Deutschland gereist. Er habe vor der Veröffentlichung des neuen Albums der Band Freunde und Musikerkollegen besuchen wollen. Bob Vylan tourte in den letzten Jahren mehrfach auch in Deutschland. Obwohl die deutschen Behörden das Einreiseverbot jetzt aufgehoben haben, habe der Vorfall „eine Büchse der Pandora geöffnet“.
„Es scheint, als hätte die Einreiseverweigerung in Deutschland dazu geführt, dass wir bei der Einreise in andere Länder nun immer wieder Probleme bekommen“, berichtete Robinson-Foster. Seit seiner Abschiebung seien sowohl er als auch sein Bandkollege bei Einreisen in andere EU-Länder mehrfach intensiv befragt worden. In einem Fall hätten belgische Grenzbeamte den Schlagzeuger der Band zu dem Vorfall in Deutschland befragt – obwohl dieser selbst nicht nach Deutschland eingereist sei.
„Wir möchten weiterhin Konzerte in Deutschland spielen“, sagte Robinson-Foster. „Wir sind in den letzten fünf Jahren regelmäßig auf Tour dort gewesen. Es wäre wirklich bitter, wenn wir den Kontakt zu den Menschen verlieren, die uns dort unterstützen.“
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